Ausbildungsverhältnis

In Kürze

Das Berufsausbildungsverhältnis beschreibt die rechtliche Grundlage der dualen Berufsausbildung in Deutschland. Es regelt Ausbildungspflichten, Lernzweck und Beendigung unabhängig vom Arbeitsverhältnis.

Definition

Das Berufsausbildungsverhältnis ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es beschreibt ein auf Ausbildung gerichtetes Vertragsverhältnis zwischen Ausbildendem und Auszubildendem mit gesetzlich festgelegtem Lernzweck.

Im Vordergrund steht der Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Es liegt vor, wenn eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf rechtlich verbindlich festgelegt ist.

Grundlage ist ein Berufsausbildungsvertrag mit gegenseitigen, gesetzlich typisierten Hauptpflichten beider Vertragsparteien. Der Ausbildende schuldet die Vermittlung beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Ausbildungsordnung.

Der Auszubildende schuldet kein Arbeitsergebnis, sondern die aktive Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen. Die rechtliche Einordnung erfolgt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) als eigenständiger Vertragstyp.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 10 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • § 21 Abs. 1 BBiG

Arbeitsrechtliche Vorschriften finden Anwendung, soweit Zweck und Gesetz nichts Abweichendes bestimmen. Die Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses ist kalendermäßig bestimmt oder an den Abschluss der Ausbildung gekoppelt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme in ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Das Berufsausbildungsverhältnis ist vom Arbeitsverhältnis abzugrenzen, da keine Arbeitsleistung gegen Entgelt geschuldet wird.

Das Berufsausbildungsverhältnis besitzt erhebliche praktische Bedeutung für Kündigungsschutz, Vergütungspflichten und Prüfungsbezug im Ausbildungsalltag.