Ausbildungsvergütung - branchenabhängig

In Kürze

Die Ausbildungsvergütung ist die Bezahlung, die Auszubildende während ihrer Berufsausbildung erhalten. Ihre Höhe richtet sich vor allem nach der Branche und ist gesetzlich geregelt.

Definition

Jeder Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, seinen Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Grundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Höhe der Vergütung hängt dabei nicht vom konkreten Ausbildungsberuf ab, sondern von der Branche — alle Auszubildenden im selben Betrieb erhalten daher die gleichen Vergütungssätze.

Tarifgebundene Betriebe müssen sich an die Vorgaben des für sie geltenden Tarifvertrags halten. Im Ausbildungsvertrag darf keine niedrigere Vergütung als der Tarifsatz vereinbart werden. Betriebe ohne Tarifbindung dürfen die tariflichen Vergütungssätze um höchstens 20 Prozent unterschreiten.

Die Vergütung muss mit fortschreitender Ausbildungszeit steigen — mindestens einmal pro Jahr. Ausgezahlt wird sie spätestens am letzten Arbeitstag des laufenden Monats.

Stellt der Betrieb Sachleistungen wie Unterkunft bereit, müssen mindestens 25 Prozent der Vergütung in bar ausgezahlt werden. Die restlichen 75 Prozent dürfen mit Sachleistungen verrechnet werden.

Auszubildende haben außerdem einen Vergütungsanspruch für folgende Zeiten:

  • Berufsschulunterricht einschließlich Pausen- und Wegezeiten
  • Prüfungen
  • Überstunden — als Freizeitausgleich oder gesonderte Vergütung