In Kürze
Außerordentlicher Aufwand bezeichnet Kosten, die zwar durch den Unternehmenszweck entstehen, aber im normalen Geschäftsbetrieb unüblich sind. Sie werden gesondert erfasst, damit die laufende Kostenrechnung nicht verzerrt wird.
Definition
Im betrieblichen Rechnungswesen unterscheidet man zwischen regelmäßig anfallenden Kosten und solchen, die nur ausnahmsweise entstehen. Außerordentlicher Aufwand gehört zur zweiten Gruppe: Es handelt sich um Ausgaben, die zwar mit dem Unternehmen zusammenhängen, aber für den normalen Betriebsablauf untypisch sind — zum Beispiel Reparaturkosten nach einem Brandschaden.
Würde man diesen Aufwand einfach in die laufende Kostenrechnung einbeziehen, entstünde ein verzerrtes Bild. Gerade bei hohen Beträgen wäre ein Vergleich der Kosten über mehrere Jahre kaum noch aussagekräftig. Deshalb wird außerordentlicher Aufwand in einer gesonderten Kontenklasse verbucht und von den normalen Betriebskosten getrennt.
Nach den Vorgaben des Bilanzrichtliniengesetzes dürfen in der Bilanz als außerordentlich nur noch Vorgänge ausgewiesen werden, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegen. Viele Posten, die früher als außerordentlich galten — etwa einmalige oder zeitlich verschobene Aufwendungen — werden heute unter „Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.