Behindertenwerkstätten

In Kürze

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bieten Beschäftigung und Ausbildung für Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht tätig sein können. Sie helfen dabei, die Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu steigern.

Definition

Menschen mit einer Behinderung, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung keinen Platz auf dem regulären Arbeitsmarkt finden, haben die Möglichkeit, in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten. Dort erhalten sie eine geeignete Beschäftigung und ein Arbeitsentgelt.

Die Werkstätten sind außerdem verpflichtet, eine angemessene berufliche Ausbildung anzubieten. Ziel ist es, die persönliche Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu entwickeln, zu steigern oder wiederherzustellen.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 219 ff. SGB IX. Da die Beschäftigten in der Regel keine klassischen Arbeitnehmer sind, spricht das Gesetz von einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Die Zusammenarbeit zwischen der Person und der Werkstatt wird in einem sogenannten Werkstattvertrag geregelt.

In größeren Werkstätten können die Beschäftigten einen Werkstattrat wählen, der ihre Interessen gegenüber der Werkstattleitung vertritt — ähnlich wie ein Betriebsrat in einem normalen Unternehmen.