In Kürze
Beschlussverfahren ist die typische Verfahrensart für kollektivrechtliche Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Es dient der gerichtlichen Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte zwischen kollektiven Beteiligten.
Definition
Beschlussverfahren ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der das gerichtliche Verfahren für kollektivrechtliche Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten beschreibt. Es ist abschließend und rechtsgestaltend.
Das Verfahren dient der verbindlichen Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte und Pflichten zwischen kollektiv handelnden Beteiligten innerhalb betrieblicher Ordnungssysteme.
Ein Beschlussverfahren liegt vor, wenn ein bestimmter kollektivrechtlicher Regelungsgegenstand anhängig gemacht und ordnungsgemäß zur Entscheidung gestellt ist.
Rechtsgrundlage ist:
- § 80 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Dieser Paragraph legt besondere Verfahrensregeln für diese Verfahrensart fest, die verbindlich für Gerichte und Beteiligte sind.
Das Beschlussverfahren begründet keinen individuellen Leistungsanspruch einzelner Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber unmittelbar, selbstständig oder automatisch.
Abzugrenzen ist dieses Verfahren vom Urteilsverfahren, das individualrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft.
In der Praxis ermöglicht es Arbeitsgerichten eine strukturierte, am Amtsgrundsatz orientierte Entscheidung kollektiver Konflikte regelmäßig und verbindlich.