Buchhaltung

In Kürze

Buchhaltung bezeichnet die geordnete Erfassung wirtschaftlicher Vorgänge eines Unternehmens. Sie stellt finanzielle Informationen strukturiert und nachvollziehbar bereit.

Definition

Buchhaltung beschreibt die systematische Erfassung wirtschaftlicher Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie umfasst die zeitliche und sachliche Ordnung aller zahlungswirksamen und bewertbaren Vorgänge.

Buchhaltung dient der vollständigen Dokumentation von Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträgen innerhalb festgelegter Perioden. Sie liegt vor, wenn Geschäftsvorfälle nachvollziehbar, vollständig und nach einheitlichen Grundsätzen aufgezeichnet sind.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 238 Handelsgesetzbuch (HGB)
  • steuerrechtliche Vorschriften

Buchhaltung begründet keinen eigenständigen wirtschaftlichen Erfolg und ersetzt keine unternehmerischen Entscheidungen.

Abzugrenzen ist die Buchhaltung von der Buchführung, welche die konkrete Verbuchung einzelner Vorgänge beschreibt.

Buchhaltung liefert Daten für Jahresabschluss, Steuererklärungen und externe Rechenschaft gegenüber Behörden und Gläubigern.