In Kürze
Das betriebliche Vorschlagswesen ist ein strukturiertes System, mit dem Beschäftigte freiwillig Verbesserungsideen in ihrem Unternehmen einbringen können. Gute Vorschläge werden geprüft, bewertet und häufig mit einer Prämie belohnt.
Definition
Betriebliches Vorschlagswesen bezeichnet ein betrieblich organisiertes Verfahren zur Erfassung, Prüfung und Behandlung freiwilliger Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten. Es liegt vor, wenn Vorschläge außerhalb der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung systematisch eingereicht und bewertet werden.
Die Vorschläge betreffen insbesondere technische, organisatorische oder soziale Abläufe sowie Arbeitssicherheit und Arbeitsgestaltung. Ziel ist es, das kreative Potenzial aller Beschäftigten zu nutzen und praxisnahe Verbesserungen im Betrieb zu erzielen.
Typische Ziele des betrieblichen Vorschlagswesens sind:
- Rationalisierung und Kosteneinsparung
- Steigerung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit
- Verbesserung des Arbeitsschutzes
- Arbeitserleichterungen für die Beschäftigten
- Förderung von Innovationen
- Persönlichkeitsentfaltung der Mitarbeitenden
Die Ausgestaltung des Systems umfasst Regelungen zu Einreichung, Zuständigkeiten, Bewertungsmaßstäben und Anerkennungsformen. Der Betriebsrat hat dabei ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Nummer 12 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Als Anreiz zur Teilnahme wird am häufigsten eine Geldprämie gezahlt — oft als prozentualer Anteil an der Ersparnis, die der Vorschlag dem Unternehmen im Jahr bringt. Daneben gibt es feste Mindest- oder Höchstbeträge sowie die Möglichkeit, dass das Unternehmen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die Prämie für einen bestimmten Zeitraum übernimmt. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung oder Prämierung eines einzelnen Vorschlags besteht jedoch nicht.
Abzugrenzen ist das betriebliche Vorschlagswesen von Arbeitnehmererfindungen im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes, für die eigene gesetzliche Regelungen gelten.