Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle Maßnahmen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ergreifen, um Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Sie ist gesetzlich verankert und kann für Arbeitnehmer bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei gefördert werden.

In Kürze

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle Maßnahmen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ergreifen, um Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Sie ist gesetzlich verankert und kann für Arbeitnehmer bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei gefördert werden.

Definition

Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu treffen und diese regelmäßig zu überprüfen. Betriebliche Gesundheitsförderung geht darüber hinaus: Sie ist ein präventiver Ansatz, der die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmotivation der Beschäftigten langfristig erhalten und stärken soll.

Im Unterschied zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) handelt es sich bei der BGF um einzelne, konkrete Maßnahmen — kein übergreifendes Steuerungssystem. Eine wichtige Rolle spielen dabei der Betriebsarzt und die Arbeitsmedizin. Davon profitieren beide Seiten: Arbeitnehmer bleiben fit, Arbeitgeber verzeichnen weniger Fehlzeiten und eine höhere Produktivität.

Ein wirksames BGF-Programm folgt einem festen Kreislauf aus drei Schritten:

  • Analyse: Bestandsaufnahme der aktuellen Situation im Betrieb
  • Planung und Durchführung: Gezielte Maßnahmen werden festgelegt und umgesetzt
  • Evaluation: Die Wirksamkeit wird überprüft und das Programm bei Bedarf angepasst

Typische Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (auch freiwillige Wunschuntersuchungen)
  • Informations- und Übungsveranstaltungen zur Gesundheitsförderung
  • Gesundheitszirkel und gesundheitsbezogene Mitarbeiterbefragungen
  • Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen
  • Sport- und Bewegungsangebote (z. B. Betriebssport, Fitnessraum, Jobrad)
  • Gesundheitsgerechte Betriebsverpflegung
  • Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (z. B. gesunde Ernährung, Raucherentwöhnung)
  • Stressbewältigung und psychosoziale Gesundheit
  • Präventive Arbeits- und Technikgestaltung
  • Betriebliche Gesundheitsberichte

Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen und zertifiziert sind. Steuerlich begünstigt sind insbesondere:

  • Vorbeugung körperlicher Belastungen (z. B. Rückengesundheit, Bewegungsapparat)
  • Gesundheitsgerechte Gemeinschaftsverpflegung im Betrieb
  • Stressbewältigung und psychosoziale Gesundheit
  • Suchtprävention (z. B. Raucherentwöhnung)

Nicht steuerfrei sind hingegen Beiträge zu Sportvereinen oder Fitnessstudios, auch wenn sie vom Arbeitgeber bezahlt werden. Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung von Gesundheitsmaßnahmen bieten gesetzliche Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Das Präventionsgesetz verpflichtet Krankenkassen außerdem, mehr Mittel für betriebliche Gesundheitsförderung bereitzustellen.

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