In Kürze
Betriebseinnahmen sind alle Geld- oder Geldeswert-Zugänge, die durch den Betrieb eines Unternehmens entstehen. Sie sind das Gegenteil der Betriebsausgaben.
Definition
Zu den Betriebseinnahmen zählen alle Einnahmen, die ein Unternehmen durch seine betriebliche Tätigkeit erzielt. Das sind zum Beispiel Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, Entgelte für Dienstleistungen sowie Einnahmen aus Patenten oder Nutzungsrechten.
Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen in das Unternehmen. Wer zum Beispiel privates Geld in seinen Betrieb einbringt, erzielt damit keine Betriebseinnahme – es handelt sich um einen außerbetrieblichen Wertzugang.
Bilanzierende Unternehmen erfassen Betriebseinnahmen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, sobald sie als Ertrag zu behandeln sind – unabhängig davon, ob das Geld bereits eingegangen ist.
Selbstständige mit Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfassen Betriebseinnahmen erst dann, wenn das Geld tatsächlich zugeflossen ist. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 4 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz).