Beurlaubung

In Kürze

Eine Beurlaubung ist keine Erholungspause, sondern eine vorübergehende Freistellung vom Dienst – meist wegen disziplinarischer Vorfälle oder im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Definition

Bei einer Beurlaubung wird ein Arbeitnehmer vorübergehend von seiner Arbeitspflicht freigestellt. Der Grund ist in der Regel kein Erholungsbedarf, sondern ein besonderer Anlass – etwa erhobene Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer oder eine bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Beurlaubung wegen Vorwürfen: Werden gegen einen Arbeitnehmer schwerwiegende Vorwürfe erhoben, kann eine Freistellung sinnvoll sein, um die Situation objektiv zu klären. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, werden die Beurlaubungstage häufig auf den Erholungsurlaub angerechnet. Fehlt ausreichend Resturlaub, ist auch unbezahlter Sonderurlaub möglich.

Einseitige Beurlaubung ohne Einigung: Spricht der Arbeitgeber eine Beurlaubung aus, ohne dass der Arbeitnehmer zustimmt, gerät er in sogenannten Annahmeverzug. Das bedeutet: Er muss die Vergütung weiter zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet – geregelt in § 615 BGB.

Beurlaubung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Häufig wird eine Beurlaubung auch dann ausgesprochen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde oder ein Aufhebungsvertrag vorliegt. Der Arbeitgeber hat dann kein Interesse mehr an der weiteren Arbeitsleistung und stellt den Arbeitnehmer bis zum Vertragsende frei.

Ob und wie eine Beurlaubung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab – unter anderem von der Position des Arbeitnehmers und den konkreten Umständen der Trennung.