In Kürze
Beihilfen sind finanzielle Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer in besonderen Notlagen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein.
Definition
Beihilfen aus öffentlichen Kassen, die in echten Notfällen gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei und damit auch frei von Sozialversicherungsbeiträgen.
Auch private Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerfreie Beihilfen gewähren – zum Beispiel bei Krankheit oder einem Unglücksfall. Voraussetzung ist, dass die Zahlung steuerfrei ist; nur dann entfallen auch die Sozialabgaben.
Für Beihilfen privater Arbeitgeber gilt grundsätzlich ein Höchstbetrag von 600 Euro je Kalenderjahr. Liegt ein besonderer Notfall vor, kann ausnahmsweise auch ein höherer Betrag steuerfrei sein. In diesem Fall werden zusätzlich die Einkommensverhältnisse und der Familienstand des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Die maßgeblichen Regelungen finden sich in:
- § 3 Nr. 11 EStG – Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Kassen
- § 3 Nr. 11a EStG – ergänzende Regelung zur Steuerfreiheit
- R 3.11 LStR – Verwaltungsanweisung mit Höchstbetrag und Anwendungshinweisen