Beirat

In Kürze

Ein Beirat ist ein freiwilliges, gesetzlich nicht vorgeschriebenes Gremium in einem Unternehmen. Er berät und überwacht die Geschäftsleitung und bringt externes Fachwissen ein.

Definition

Anders als Organe wie die Gesellschafterversammlung oder der Aufsichtsrat ist der Beirat keine gesetzliche Pflicht. Er wird vom Unternehmen selbst eingerichtet — je nach Bedarf und Unternehmensgröße. Andere gebräuchliche Bezeichnungen sind Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss.

Beiräte finden sich vor allem in mittelständischen Unternehmen, also bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbHs. Sie sind besonders dann sinnvoll, wenn viele Gesellschafter vorhanden sind und die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung nicht mehr effektiv kontrollieren kann.

Wesentliche Aufgaben des Beirats:

  • Beratung und Überwachung der Unternehmensleitung
  • Einbringen von externem Fachwissen aus verschiedenen Bereichen
  • Zukunftsorientiertes, strategisches Denken — nicht nur Tagesgeschäft

Ein Beirat besteht in der Regel aus drei bis sieben Mitgliedern. Die Anzahl sollte ungerade sein, um Patt-Situationen bei Abstimmungen zu vermeiden. Die Mitglieder müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein und sollten nicht gleichzeitig andere Funktionen für das Unternehmen ausüben.

Die Rechte, Pflichten und Befugnisse des Beirats werden in einer Beiratsordnung schriftlich festgelegt. Darin geregelt sind unter anderem Vorsitz, Einladungsfristen, Beschlussfähigkeit, Verschwiegenheit und Haftung. Handeln Beiratsmitglieder pflichtwidrig und entsteht dem Unternehmen dadurch ein Schaden, können sie schadensersatzpflichtig werden.

Gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtsräte — etwa nach § 95 ff. AktG für Aktiengesellschaften oder § 52 GmbHG für mitbestimmungspflichtige GmbHs — sind vom freiwilligen Beirat zu unterscheiden.