In Kürze
Bilanzidentität bedeutet: Die Eröffnungsbilanz eines neuen Geschäftsjahres muss inhaltlich identisch mit der Schlussbilanz des vorherigen Jahres sein. Dieses Prinzip wird auch formelle Bilanzkontinuität genannt.
Definition
Der Grundsatz der Bilanzidentität ist im Handelsrecht verankert. Er schreibt vor, dass Anfangs- und Schlussbilanz zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre nahtlos aneinander anschließen müssen.
Gesetzliche Grundlagen sind:
- § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB – Bilanzkongruenzprinzip im Handelsrecht
- § 4 Abs. 1 EStG – Bilanzzusammenhang im Steuerrecht (dort spricht man vom Betriebsvermögensvergleich)
In der Praxis bedeutet das: Weil Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz identisch sind, muss keine separate neue Eröffnungsbilanz erstellt werden. Jede Schlussbilanz ist automatisch die Anfangsbilanz des Folgejahres.
Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist grundsätzlich nicht erlaubt, da sie das Ergebnis verfälschen würde. Eine anerkannte Ausnahme bildet zum Beispiel ein Währungswechsel.