In Kürze
Dienstanweisung bezeichnet eine verbindliche Anordnung des Arbeitgebers zur Konkretisierung der Arbeitsleistung. Sie regelt Inhalt, Ort, Zeit oder Ordnung der Arbeit im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Definition
Die Dienstanweisung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Konkretisierung der geschuldeten Arbeitsleistung. Sie bestimmt verbindlich Inhalt, Ort, Zeit sowie Ordnung und Verhalten bei der Arbeitsausführung.
Eine Dienstanweisung liegt vor, wenn arbeitsvertragliche Pflichten durch arbeitgeberseitige Anordnung näher festgelegt sind. Maßgeblich ist die objektive Konkretisierung innerhalb der vereinbarten Tätigkeit und des bestehenden Direktionsrahmens.
Die Anordnung erfolgt einseitig durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Rechtsgrundlage ist das Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung (GewO) § 106.
Eine Dienstanweisung darf arbeitsvertragliche, tarifliche oder gesetzliche Regelungen nicht abändern oder überschreiten. Sie ist nur wirksam, soweit sie billigem Ermessen unter Abwägung beider Interessen entspricht.
Eine Dienstanweisung begründet keinen Anspruch auf Vertragsänderung oder Vergütungsanpassung. Sie ist abzugrenzen von einer Vertragsänderung, die nur durch Änderungskündigung erfolgen kann.
In der Praxis ist die Dienstanweisung für die tägliche Organisation von Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten relevant.