Dienst zu ungünstigen Zeiten

In Kürze

Dienst zu ungünstigen Zeiten bezeichnet die Arbeitsleistung zu gesetzlich oder tariflich festgelegten belastenden Zeitlagen. Er erfasst insbesondere Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.

Definition

Dienst zu ungünstigen Zeiten ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Erbringung geschuldeter Arbeitsleistung innerhalb festgelegter Zeiträume mit erhöhter zeitlicher Belastungswirkung.

Diese Zeiten umfassen insbesondere Nachtstunden, Sonntage oder gesetzliche Feiertage. Maßgeblich ist die objektive zeitliche Lage der Arbeitsleistung, unabhängig von individuellen Belastungsempfindungen.

Die zeitlichen Voraussetzungen ergeben sich aus gesetzlichen, tariflichen oder dienstrechtlichen Regelungen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

Für Bundesbeamte sind ergänzend besoldungsrechtliche Vorschriften maßgeblich.

Dienst zu ungünstigen Zeiten begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Zuschläge oder Zulagen.

Abzugrenzen ist er von:

  • bloßer Mehrarbeit
  • Überstunden ohne besondere zeitliche Lage

In der Praxis ist Dienst zu ungünstigen Zeiten für die Bemessung von Ausgleichsleistungen, Ruhezeiten und Zusatzurlaub relevant.