In Kürze
Das Dreizehntes Monatsgehalt ist eine zusätzliche geldwerte Leistung des Arbeitgebers außerhalb der laufenden Vergütung. Es wird typischerweise einmal jährlich gezahlt.
Definition
Das Dreizehntes Monatsgehalt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine zusätzliche Sonderzahlung des Arbeitgebers. Es bezeichnet eine freiwillige oder geregelte Geldleistung neben dem regelmäßig geschuldeten Arbeitsentgelt.
Diese Zahlung kann vergangene Betriebstreue honorieren oder zukünftige Bindung an das Arbeitsverhältnis fördern.
Voraussetzung ist eine wirksame Grundlage aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individualvertraglicher Regelung. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage besteht kein automatischer Anspruch auf das Dreizehntes Monatsgehalt.
Der rechtliche Charakter bestimmt sich nach dem objektiven Leistungszweck und der Ausgestaltung der Zusage. Wird ausschließlich die Arbeitsleistung vergütet, ist die Zahlung Entgeltcharakter zuzuordnen.
Bei Mischcharakter können Kürzungen oder Rückzahlungspflichten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung wirksam festgelegt sein.
Gesetzliche Regelungen enthalten keine eigenständige Anspruchsnorm für diese Sonderzahlung.
Abzugrenzen ist das Dreizehntes Monatsgehalt von:
- laufendem Monatsentgelt
- leistungsabhängigen Boni
In der Praxis beeinflusst die Einordnung die Zulässigkeit von Kürzungen und Rückzahlungsklauseln.