Druckkündigung

In Kürze

Die Druckkündigung beschreibt die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einfluss erheblichen äußeren Zwangs. Auslöser sind Forderungen Dritter gegenüber dem Arbeitgeber.

Definition

Druckkündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der eine Kündigung aufgrund externen Zwangs beschreibt. Sie bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge massiven Drucks durch betriebsfremde oder betriebsinterne Dritte.

Der Tatbestand liegt vor, wenn ernsthafte Nachteile für den Arbeitgeber bei Fortsetzung drohen. Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber zuvor alle zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr des Drucks ergriffen hat.

Rechtsgrundlagen der Druckkündigung sind insbesondere:

  • § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Druckkündigung begründet keinen eigenständigen Kündigungsgrund ohne vorherige umfassende Schutz- und Abwehrbemühungen.

Abzugrenzen ist sie von:

  • personenbedingten Kündigungen
  • verhaltensbedingten Kündigungen

Bei diesen ist das Arbeitnehmerverhalten ausschlaggebend.

Die Druckkündigung spielt in Konfliktlagen mit Kunden, Belegschaften oder Vertragspartnern eine erhebliche praktische Rolle.