In Kürze
EDV Buchhaltung beschreibt die elektronische Erfassung und Verarbeitung betrieblicher Geschäftsvorfälle. Sie dient der strukturierten, nachvollziehbaren und zeitnahen Dokumentation finanzieller Vorgänge im Unternehmen.
Definition
EDV Buchhaltung ist ein Begriff für die elektronisch unterstützte Führung betrieblicher Bücher und Aufzeichnungen. Sie umfasst die systematische Erfassung, Verarbeitung und Speicherung aller Geschäftsvorfälle mittels Datenverarbeitungssystemen.
Sie bildet die Grundlage für Auswertungen, Abschlüsse und steuerliche Meldungen innerhalb digitaler Buchführungssysteme. Vorhanden ist sie, wenn Buchungen zeitnah, vollständig, nachvollziehbar und unveränderbar in elektronischen Systemen festgelegt sind.
Erforderlich sind geordnete Stammdaten, fortlaufende Bewegungsdaten und eine revisionssichere Archivierung elektronischer Belege.
Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus:
- Abgabenordnung (AO) §§ 146 und 147
- GoBD
Diese Vorgaben konkretisieren Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit digitaler Aufzeichnungen steuerlicher Art.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Software oder papierloser Verfahren wird dadurch nicht begründet.
Abzugrenzen ist die EDV Buchhaltung von der manuellen Buchführung, bei der Geschäftsvorfälle ausschließlich ohne elektronische Verarbeitung dokumentiert werden.
EDV Buchhaltung ermöglicht Unternehmen eine effiziente Organisation steuerlich relevanter Daten im laufenden betrieblichen Rechnungswesen.