In Kürze
Effektivverzinsung bezeichnet den tatsächlichen Jahreszins unter Einbeziehung preisbestimmender Faktoren. Sie dient der vergleichbaren Abbildung der realen Kosten oder Erträge eines Finanzprodukts.
Definition
Effektivverzinsung ist ein finanzwirtschaftlicher Begriff. Sie beschreibt den auf Jahresbasis berechneten Zinssatz, der neben dem Nominalzins weitere preisbestimmende Faktoren berücksichtigt.
Der Zinssatz erfasst die tatsächliche Belastung oder Rendite eines Finanzprodukts über dessen Laufzeit. Der Tatbestand liegt vor, wenn Zinszahlungen, Zahlungszeitpunkte und laufzeitabhängige Kosten rechnerisch in einem einheitlichen Zinssatz zusammengeführt sind.
Berücksichtigt werden insbesondere:
- Zinsstruktur
- Tilgungsmodalitäten
- laufzeitabhängige Entgeltbestandteile des jeweiligen Produkts
Rechtsgrundlagen ergeben sich im Darlehensbereich aus:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 492
- Preisangabenverordnung (PAngV)
Effektivverzinsung begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch, sondern stellt eine rechnerische Vergleichsgröße dar.
Abzugrenzen ist die Effektivverzinsung von der Nominalverzinsung, die ausschließlich den vereinbarten Zinssatz ohne Kostenbezug abbildet.
In der Praxis ermöglicht Effektivverzinsung den objektiven Vergleich von Kredit- und Anlageangeboten.