Effektivzins

In Kürze

Effektivzins bezeichnet den tatsächlichen jährlichen Zinssatz eines Kredits oder Finanzprodukts. Er bildet die realen Kosten oder Erträge unter Einbeziehung preisbestimmender Faktoren ab.

Definition

Effektivzins ist ein Begriff, der den auf Jahresbasis berechneten Zinssatz beschreibt. Dieser Zinssatz bildet die tatsächliche finanzielle Belastung eines Kreditnehmers ab.

Er umfasst neben dem Nominalzins weitere kosten- und laufzeitabhängige Faktoren des jeweiligen Kreditverhältnisses. Der Tatbestand liegt vor, wenn Zinsen, Tilgungsmodalitäten, Zahlungszeitpunkte und bestimmte Entgelte rechnerisch berücksichtigt sind.

Erforderlich ist eine einheitliche Berechnung auf Grundlage des Nettodarlehensbetrags über die vereinbarte Laufzeit.

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus:

  • § 492 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Preisangabenverordnung (PAngV)

Effektivzins begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch, sondern stellt eine rechnerische Vergleichsgröße dar.

Abzugrenzen ist der Effektivzins vom Nominalzins, der ausschließlich den vereinbarten Zinssatz ohne Kostenbezug ausweist.

In der Praxis ermöglicht der Effektivzins die objektive Vergleichbarkeit von Kreditangeboten unter einheitlichen wirtschaftlichen Gesichtspunkten.