In Kürze
Eigenleistungen sind alle Aufwendungen eines Unternehmens, die zur Herstellung eines Wirtschaftsguts entstehen, das nicht verkauft, sondern selbst genutzt wird. Je nach Art des Wirtschaftsguts müssen sie in der Buchhaltung aktiviert werden oder gelten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
Definition
Stellt ein Unternehmen mit eigenen Mitteln und eigenem Personal ein Wirtschaftsgut her – zum Beispiel eine Maschine oder eine Software –, spricht man von einer Eigenleistung. Entscheidend ist, dass dieses Gut nicht für den Verkauf, sondern für den eigenen Betrieb bestimmt ist.
Eigenleistungen werden entweder aktiviert oder als sofortige Betriebsausgabe behandelt. Aktiviert werden darf eine Eigenleistung nur, wenn das entstandene Wirtschaftsgut bilanzierungsfähig ist und kein gesetzliches Bilanzierungsverbot besteht.
Ein wichtiges Beispiel für ein Bilanzierungsverbot: Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – etwa selbst entwickelte EDV-Programme – dürfen nach § 5 Abs. 2 EStG nur dann aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Selbst erstellte Software kann daher in der Regel steuerlich nicht aktiviert werden.
Wird eine Eigenleistung aktiviert, verteilt sich der dafür entstandene Aufwand auf die gesamte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts – anstatt sofort als Ausgabe zu gelten. In der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint sie dann als „Aktivierte Eigenleistung".
Eigenleistungen, die nicht aktivierbar sind – etwa weil sie nur der Erhaltung eines bestehenden Wirtschaftsguts dienen –, werden direkt als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Die Bewertung erfolgt sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht nach den Herstellkosten.