Europäische Krankenversichertenkarte

In Kürze

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht gesetzlich Krankenversicherten aus Deutschland, im EU-/EWR-Ausland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich direkt einen Arzt aufzusuchen – ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse.

Definition

Die EHIC (European Health Insurance Card) wurde am 1. Juni 2004 eingeführt. Sie dient als Nachweis des Krankenversicherungsschutzes bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU- oder EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich.

Wer die Karte vorzeigt, wird beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus genauso behandelt wie ein gesetzlich Versicherter im jeweiligen Land. Das bedeutet: Eigenanteile und Zuzahlungen, die dort üblich sind, müssen trotzdem selbst bezahlt werden.

Der Leistungsanspruch umfasst alle medizinisch notwendigen Sachleistungen unter Berücksichtigung der geplanten Aufenthaltsdauer – also auch die Behandlung chronischer Erkrankungen, wenn sie während des Aufenthalts erforderlich ist. Die Entscheidung darüber trifft der behandelnde Arzt.

In einigen Ländern wie Serbien kann die EHIC nicht direkt beim Arzt vorgelegt werden. Dort muss sie zunächst beim örtlichen Krankenversicherungsträger eingereicht werden, der dann einen nationalen Anspruchsnachweis für Notfallleistungen ausstellt.

In Ländern mit Kostenerstattungssystem (z. B. Frankreich, Belgien, Schweiz) müssen ambulante Behandlungskosten häufig zunächst selbst vorgestreckt werden. Die Rechnung kann anschließend bei der dortigen oder der deutschen Krankenkasse eingereicht werden. Da Eigenanteile im Ausland teils deutlich höher ausfallen als in Deutschland und von der deutschen Krankenkasse nicht erstattet werden, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.

Liegt beim Arztbesuch keine physische EHIC vor, kann eine provisorische Ersatzbescheinigung nachgereicht werden – beim Arzt oder Zahnarzt innerhalb bestimmter Fristen, bei stationärer Behandlung spätestens am Folgetag.