Eignungsübung

In Kürze

Eine Eignungsübung ist eine besondere Übung, an der Arbeitnehmer oder Arbeitslose teilnehmen können. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen für die Sozialversicherung.

Definition

Wer an einer Eignungsübung teilnimmt, bleibt weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings ruht während der Teilnahme der Anspruch auf Leistungen der GKV — mit einer Ausnahme: Die Familienversicherung für berechtigte Angehörige bleibt bestehen.

Der Bund übernimmt für die Dauer der Eignungsübung pauschale Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung kann Versicherungsschutz bestehen.

Für die Meldepflicht gilt folgende Regelung:

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber meldet Beginn und Ende der Eignungsübung der zuständigen Krankenkasse.
  • Arbeitslose: Die Arbeitsagentur übernimmt die Meldung.
  • Sonstige Rentenversicherungspflichtige und freiwillig Versicherte: Sie müssen die Meldung selbst erstatten.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Eignungsübungsgesetz (EÜG), insbesondere in den §§ 8, 8a, 9 und 10 EÜG.