Entsendebeschäftigung - Chile

In Kürze

Eine Entsendebeschäftigung nach Chile liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend und zeitlich begrenzt ins Ausland geschickt wird. Das Abkommen zwischen Deutschland und Chile sieht keine feste Höchstdauer vor — deshalb gelten die deutschen Regeln zur Entsendung.

Definition

Zwischen Deutschland und Chile besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Da dieses keine eigene zeitliche Begrenzung für Entsendungen festlegt, richtet sich die Frage, ob eine Entsendung vorliegt, nach dem deutschen Recht und seiner Auslegung.

Als Entsendung gilt eine Auslandsbeschäftigung nur dann, wenn sie von vornherein zeitlich begrenzt ist — entweder durch die Art der Tätigkeit (zum Beispiel der Bau eines Gebäudes) oder durch eine vertragliche Vereinbarung.

Keine Entsendung liegt hingegen vor, wenn:

  • Die Beschäftigung im Ausland zeitlich unbegrenzt angelegt ist.
  • Sogenannte Kettenentsendungen vorliegen — also Beschäftigungen, die sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sie beenden.

Liegt keine Entsendung im rechtlichen Sinne vor, kann unter Umständen eine sogenannte Ausnahmevereinbarung getroffen werden, um dennoch in der deutschen Sozialversicherung versichert zu bleiben. Zuständige Stellen können hierüber Auskunft geben.