In Kürze
Wer als Arbeitnehmer vorübergehend nach Brasilien entsandt wird, kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin der deutschen Sozialversicherung unterliegen. Das deutsch-brasilianische Abkommen über Soziale Sicherheit legt fest, wann eine solche Entsendung anerkannt wird.
Definition
Eine Entsendebeschäftigung nach Brasilien liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber zeitlich begrenzt nach Brasilien geschickt wird und dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundlage ist das deutsch-brasilianische Abkommen über Soziale Sicherheit.
Das Abkommen schließt eine anerkannte Entsendung ausdrücklich aus, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Keine nennenswerte Geschäftstätigkeit: Der entsendende Arbeitgeber übt in Deutschland keine wesentliche Geschäftstätigkeit aus.
- Abweichende Tätigkeit: Die Arbeit, die der Arbeitnehmer in Brasilien ausübt, entspricht nicht der Tätigkeit des Arbeitgebers in Deutschland.
- Kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Die Person wurde eigens für die Entsendung eingestellt und hatte zum Zeitpunkt der Einstellung ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland.
Liegt keine anerkannte Entsendung vor, greift das Abkommen nicht automatisch. In solchen Fällen kann unter Umständen eine sogenannte Ausnahmevereinbarung getroffen werden, um dennoch eine Sozialversicherung in Deutschland zu ermöglichen.