In Kürze
Wer von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend auf die Philippinen entsandt wird, kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Dafür müssen vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.
Definition
Zwischen Deutschland und den Philippinen besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Es regelt, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend ins jeweils andere Land wechselt. Eine solche Entsendung im Sinne des Abkommens liegt nur vor, wenn alle vier folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Gewöhnliche Beschäftigung im Entsendestaat: Die Person muss normalerweise in Deutschland beschäftigt sein. Auch wer eigens für die Entsendung eingestellt wurde, kann entsandt werden — vorausgesetzt, das deutsche Recht galt bereits unmittelbar vor der Entsendung, der gewöhnliche Aufenthalt liegt in Deutschland und es besteht eine Perspektive auf eine anschließende Beschäftigung beim entsendenden Unternehmen.
- Fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis: Die Arbeit auf den Philippinen muss im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem deutschen Arbeitgeber erfolgen. Typische Merkmale: Der Arbeitnehmer bleibt in das entsendende Unternehmen eingegliedert, das Entgelt wird weiterhin vom deutschen Arbeitgeber gezahlt und — bei einer Entsendung von mehr als zwei Monaten im Kalenderjahr — auch wirtschaftlich von ihm getragen.
- Nennenswerte Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers in Deutschland: Das entsendende Unternehmen muss in Deutschland tatsächlich aktiv sein. Als Anhaltspunkt gilt: mindestens 25 % des Gesamtumsatzes oder mindestens 25 % der Beschäftigten entfallen auf Deutschland.
- Zeitliche Begrenzung der Tätigkeit: Die Arbeit auf den Philippinen muss von vornherein befristet sein. Die maximale Dauer einer Entsendung im Sinne des Abkommens beträgt 48 Monate. Eine Ablösung durch einen anderen entsandten Arbeitnehmer ist nur für den noch verbleibenden Teil dieses Zeitraums möglich. Übt der Arbeitnehmer während der Entsendung zusätzlich eine Beschäftigung bei einem auf den Philippinen ansässigen Unternehmen aus, liegt keine Entsendung im Sinne des Abkommens vor.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bleibt der Arbeitnehmer während seines Aufenthalts auf den Philippinen in der deutschen Sozialversicherung versichert.