Entsendebeschäftigung - Nordmazedonien

In Kürze

Wer von seinem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Nordmazedonien entsandt wird, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen in der deutschen Sozialversicherung versichert. Grundlage ist ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Nordmazedonien.

Definition

Eine Entsendebeschäftigung nach Nordmazedonien liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber befristet nach Nordmazedonien geschickt wird, um dort eine Arbeit zu verrichten. In solchen Fällen regelt das zwischen beiden Ländern bestehende Sozialversicherungsabkommen, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist.

Dank dieses Abkommens kann die deutsche Sozialversicherungspflicht während der Entsendung erhalten bleiben — das bedeutet, Arbeitnehmer zahlen weiterhin Beiträge in Deutschland und sind dort versichert. Liegt keine klassische Entsendung vor, kann unter Umständen eine sogenannte Ausnahmevereinbarung getroffen werden, um dennoch in der deutschen Sozialversicherung zu verbleiben.

Im Krankheitsfall haben entsandte Arbeitnehmer in Nordmazedonien Leistungsansprüche, die dem Niveau von Urlaubern entsprechen — also einen eingeschränkten Leistungsumfang im Vergleich zur vollen deutschen Krankenversicherung.