Ertrag

Ertrag bezeichnet den in Geld bewerteten Wertzufluss eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode. Er bildet die positive Seite der Erfolgsrechnung und steht dem Aufwand als negativer Erfolgsgröße gegenüber.

In Kürze

Ertrag bezeichnet den in Geld bewerteten Wertzufluss eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode. Er bildet die positive Seite der Erfolgsrechnung und steht dem Aufwand als negativer Erfolgsgröße gegenüber.

Definition

Ertrag ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff der externen Rechnungslegung. Er umfasst alle erfolgswirksamen Wertzuflüsse eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum — meist einem Geschäftsjahr. Ertrag liegt vor, wenn sich das Reinvermögen durch betriebliche oder neutrale Geschäftsvorfälle erhöht, ohne dass der Zufluss auf Einlagen der Eigentümer beruht.

Ertrag und Umsatz sind nicht dasselbe: Nicht alles, was produziert wird, wird sofort verkauft — und umgekehrt können Produkte aus früheren Perioden erst später verkauft werden. Nach dem Realisierungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) dürfen Erträge erst dann erfasst werden, wenn sie tatsächlich realisiert sind.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Erträgen:

  • Zweckerträge (Betriebserträge): Regelmäßige Erträge aus dem eigentlichen Unternehmenszweck, z. B. aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
  • Neutrale Erträge: Erträge ohne direkten Bezug zur eigentlichen betrieblichen Tätigkeit — dazu zählen betriebsfremde, periodenfremde und außerordentliche Erträge.

Zu den typischen Ertragsquellen gehören Umsatzerlöse, Erträge aus Beteiligungen, erhaltene Zinsen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen oder der Auflösung von Rückstellungen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Erträge und Aufwendungen periodengerecht einander gegenübergestellt. Das Handelsrecht regelt in § 275 HGB, wie Erträge zu gliedern sind — etwa in Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge und Finanzerträge. Übersteigt der Ertrag den Aufwand, entsteht ein Gewinn. In der Praxis dient der Ertrag der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.

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