In Kürze
Die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher ist ein gefördertes betriebliches Praktikum, das jungen Menschen ohne Ausbildungsplatz den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtern soll.
Definition
Die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) ist ein betriebliches Praktikum für Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Im Betrieb werden ihnen gezielt Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern sollen.
Die Maßnahme dauert mindestens sechs und höchstens zwölf Monate. Die absolvierte Zeit kann unter Umständen auf eine spätere Berufsausbildung angerechnet werden.
Arbeitgeber, die eine Einstiegsqualifizierung anbieten, können bei der Agentur für Arbeit Förderleistungen beantragen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Vertrag mit dem Jugendlichen. Die Agentur für Arbeit erstattet die Vergütung bis zu 231,00 EUR monatlich und übernimmt zusätzlich einen pauschalen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Sozialversicherung: Teilnehmende Jugendliche gelten sozialversicherungsrechtlich als zur Berufsausbildung Beschäftigte im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV. Sie sind daher versicherungspflichtig:
- Kranken- und Pflegeversicherung – bei Zahlung eines Arbeitsentgelts
- Renten- und Arbeitslosenversicherung – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts
Die Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556,00 EUR monatlich) gilt für diesen Personenkreis nicht. Eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ist daher ausgeschlossen.
Liegt das monatliche Arbeitsentgelt bei bis zu 325,00 EUR, trägt der Arbeitgeber gemäß § 20 Abs. 3 SGB IV sämtliche Sozialversicherungsbeiträge allein. Bei einem höheren Entgelt teilen Arbeitgeber und Jugendlicher die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte. Die Sonderregelungen für den Übergangsbereich gelten hier nicht.