E-Rechnung

In Kürze

E-Rechnung bezeichnet eine elektronisch ausgestellte und strukturierte Rechnung. Sie ermöglicht eine automatisierte Weiterverarbeitung ohne Medienbrüche.

Definition

E-Rechnung ist ein Begriff des Umsatzsteuerrechts mit Bezug zur elektronischen Rechnungsstellung. Er bezeichnet eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Datenformat erstellt, übermittelt und empfangen wird.

Eine E-Rechnung liegt vor, wenn die Rechnungsdaten maschinell lesbar festgelegt und automatisiert weiterverarbeitet werden können. Die E-Rechnung erfordert ein Format, das den Anforderungen der europäischen Norm CEN EN 16931 entspricht.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Dies erfolgt in Verbindung mit den unionsrechtlichen Vorgaben. Eine bloß bildhafte Darstellung ohne strukturierte Datensätze erfüllt die Anforderungen nicht.

Die E-Rechnung ist von sonstigen elektronischen Rechnungen abzugrenzen, die lediglich visuell übermittelt werden. Für bestimmte Umsätze bestehen gesetzlich geregelte Ausnahmen von der Anwendungspflicht.

Die Einführung der E-Rechnung betrifft insbesondere den inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Ihre Nutzung beeinflusst Rechnungsstellung, Empfang, Archivierung und steuerliche Prüfungsvorgänge.

Die technische Ausgestaltung erfolgt regelmäßig durch standardisierte XML-basierte Formate. Die Verpflichtung zur Ausstellung kann zeitlich gestaffelt oder abhängig vom Umsatzumfang ausgestaltet sein.

Die E-Rechnung dient der Vereinheitlichung und Automatisierung steuerlich relevanter Abrechnungsprozesse.