In Kürze
Das Einlagekonto erfasst bestimmte Kapitalzuführungen außerhalb des Nennkapitals. Es dient der steuerlichen Zuordnung von Einlagen und Ausschüttungen.
Definition
Das Einlagekonto ist ein steuerrechtliches Instrument zur gesonderten Erfassung von Einlagen, die nicht in das Nennkapital geleistet werden.
Es bildet Einlagen von Anteilseignern ab, die einer Kapitalgesellschaft außerhalb des gezeichneten Kapitals zugeführt werden.
Ein Einlagekonto liegt vor, wenn solche Einlagen kalender- oder wirtschaftsjahrbezogen rechnerisch festgestellt und fortgeschrieben sind.
Voraussetzung ist, dass die einlegende Einheit eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft im Sinne des Körperschaftsteuerrechts ist.
Rechtsgrundlage ist:
- § 27 Absatz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Das Einlagekonto begründet keinen Anspruch auf steuerfreie Ausschüttung, unabhängig von der Mittelherkunft.
Es ist von bilanziellen Kapitalrücklagen als handelsrechtlichen Posten abzugrenzen.
Das Einlagekonto ermöglicht die steuerliche Einordnung von Ausschüttungen als Einlagenrückgewähr oder Gewinnausschüttung.
Es ist für die korrekte Besteuerung von Anteilseignern bei Kapitalrückzahlungen relevant.