Erfolg

In Kürze

„Erfolg" bedeutet das Erreichen eines gesetzten Ziels – im Unternehmen meist das finanzielle Ergebnis des Wirtschaftens. Für Arbeitnehmer ist der Begriff besonders bei der Erfolgsbeteiligung wichtig, also wenn sie am Unternehmensgewinn beteiligt werden.

Definition

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Erfolg das Ergebnis einer Handlung oder das Erreichen eines Ziels. Das Ziel kann sachlicher Natur sein (z. B. ein bestimmtes Einkommen) oder emotionaler Art (z. B. Anerkennung).

In der Betriebswirtschaft bezeichnet Erfolg das monetäre Ergebnis des Wirtschaftens – also ob ein Unternehmen in einer bestimmten Periode Gewinn oder Verlust gemacht hat. Je nach Betrachtungsweise gibt es unterschiedliche Definitionen:

  • Nach Handelsrecht (HGB): Gewinn, wenn die Erträge höher sind als der Aufwand – Verlust im umgekehrten Fall.
  • In der Kostenrechnung: Betriebsgewinn, wenn die betriebliche Leistung die Kosten übersteigt – sonst Betriebsverlust.
  • Nach Steuerrecht (EStG): Betriebsgewinn, wenn die Betriebseinnahmen die abzugsfähigen Betriebsausgaben übersteigen – sonst Betriebsverlust.

Erfolg muss nicht immer vollständig sein. Es gibt den Teilerfolg (Ziel nur teilweise erreicht), den Achtungserfolg (Ergebnis besser als erwartet, aber nicht optimal) und den Scheinerfolg (sieht zunächst gut aus, erweist sich aber nachträglich als Misserfolg).

Für Arbeitnehmer ist der Unternehmenserfolg oft direkt spürbar: Viele Betriebe zahlen eine Erfolgsbeteiligung – einen Bonus zusätzlich zum regulären Gehalt. Grundlage dafür können sein:

  • Gewinnbeteiligung – Anteil am erzielten Gewinn
  • Ertragsbeteiligung – Anteil am erwirtschafteten Ertrag
  • Leistungsbeteiligung – Anteil abhängig von der persönlichen Leistung

Ob und in welcher Form eine Erfolgsbeteiligung gezahlt wird, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.