Einstellungsstopp

In Kürze

Ein Einstellungsstopp bedeutet, dass ein Unternehmen vorübergehend keine neuen Mitarbeiter einstellt. Er dient dazu, den Personalaufwand zu senken – meist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Definition

Beim Einstellungsstopp verzichtet ein Unternehmen bewusst darauf, freie oder frei werdende Stellen neu zu besetzen. Scheiden Beschäftigte aus – etwa durch Kündigung, Rente oder Eigenkündigung –, werden diese Stellen nicht nachbesetzt. Auf diese Weise sinkt die Belegschaft schrittweise durch sogenannte natürliche Fluktuation.

Ein Einstellungsstopp kann für das gesamte Unternehmen gelten oder sich nur auf bestimmte Bereiche oder Abteilungen beschränken. Er kann sowohl Neueinstellungen als auch den Ersatz ausgeschiedener Mitarbeiter betreffen.

Typische Gründe sind wirtschaftliche Krisen im Unternehmen selbst oder eine allgemeine Rezession in der Branche. Ziel ist es häufig, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern.

In der Praxis steht der Einstellungsstopp selten allein. Typische Begleitmaßnahmen sind:

  • Abbau von Überstunden
  • Einführung von Kurzarbeit
  • Keine Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
  • Eingeschränkte oder keine Übernahme von Auszubildenden nach der Ausbildung
  • Vorruhestand oder Frühpensionierung

Als Teil der betrieblichen Personalplanung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig informieren und mit ihm beraten – das schreibt § 92 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor. Der Betriebsrat kann einen Einstellungsstopp jedoch nicht verhindern, solange diese Informationspflicht eingehalten wird.