In Kürze
Entschädigung bezeichnet einen Geldausgleich für immaterielle Nachteile. Sie dient dem Ausgleich nicht vermögenswerter Schäden.
Definition
Entschädigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für den finanziellen Ausgleich immaterieller Schäden. Sie umfasst Geldleistungen, die bei Verletzung geschützter Persönlichkeits- oder Rechtsgüter gewährt werden.
Eine Entschädigung liegt vor, wenn ein nicht vermögensrechtlicher Schaden rechtlich anerkannt und ausgleichspflichtig ist. Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung etwa von Körper, Gesundheit, Freiheit oder diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Der Anspruch setzt keinen konkreten Vermögensnachteil und regelmäßig kein Verschulden voraus. Die Entschädigung dient ausschließlich dem Ausgleich immaterieller Nachteile und nicht der Wiederherstellung eines Vermögenszustands.
Abzugrenzen ist die Entschädigung von:
- Schadensersatz für materielle Schäden
In der Praxis hat die Entschädigung besondere Bedeutung bei Persönlichkeitsverletzungen und Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis.