Entsendebeschäftigung - Albanien

In Kürze

Wer von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Albanien entsandt wird, bleibt unter bestimmten Bedingungen der deutschen Sozialversicherung unterstellt. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.

Definition

Eine Entsendebeschäftigung nach Albanien liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seines bestehenden Arbeitsverhältnisses von seinem deutschen Arbeitgeber vorübergehend in Albanien tätig wird. Grundlage ist ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Albanien.

Die Entsendung ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Löst ein zweiter Arbeitnehmer den ersten ab, ist nur der noch verbleibende Rest dieses Zeitraums nutzbar.

Damit eine Entsendung im Sinne des Abkommens anerkannt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Gewöhnliche Beschäftigung im Entsendestaat: Der Arbeitnehmer muss vor der Entsendung gewöhnlich in Deutschland beschäftigt gewesen sein. Wurde er eigens für die Entsendung eingestellt, müssen die deutschen Rechtsvorschriften mindestens zwei Monate vor der Entsendung für ihn gegolten haben — und er muss zu diesem Zeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben.
  • Fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis: Der Arbeitnehmer bleibt in die Organisation des entsendenden Arbeitgebers eingegliedert. Das Direktionsrecht verbleibt beim deutschen Arbeitgeber, der Entgeltanspruch richtet sich weiterhin gegen ihn, und bei einer Entsendung von mehr als zwei Monaten im Kalenderjahr trägt er das Entgelt auch wirtschaftlich.
  • Nennenswerte Geschäftstätigkeit im Entsendestaat: Der entsendende Arbeitgeber muss in Deutschland eine echte, nennenswerte Geschäftstätigkeit ausüben. Als Anhaltspunkt gilt ein Umsatz- oder Beschäftigungsanteil von mindestens 25 % in Deutschland. Unternehmen, die in Deutschland ausschließlich internes Verwaltungspersonal beschäftigen, erfüllen dieses Kriterium nicht.

Liegt keine Entsendung im Sinne des Abkommens vor, kann unter Umständen eine sogenannte Ausnahmevereinbarung getroffen werden, um dennoch eine Sozialversicherung in Deutschland zu ermöglichen.