In Kürze
Das Einstellungsgespräch ist ein persönliches Gespräch zwischen Arbeitgeber und Bewerber vor einer Einstellung. Es dient dazu, die fachliche und persönliche Eignung des Bewerbers für eine Stelle zu prüfen.
Definition
Beim Einstellungsgespräch treffen sich Arbeitgeber und Bewerber, um sich gegenseitig kennenzulernen. Der Arbeitgeber möchte herausfinden, ob der Bewerber zur ausgeschriebenen Stelle passt. Gleichzeitig kann der Bewerber Fragen zur Stelle und zum Unternehmen stellen.
Ein gut vorbereitetes Gespräch folgt einem klaren Ablauf: Begrüßung, Vorstellung der Teilnehmer, Informationen zur Stelle, Fragen an den Bewerber und abschließend die Möglichkeit für den Bewerber, eigene Fragen zu stellen. Am Ende teilt der Arbeitgeber mit, wie es weitergeht.
Nicht alle Fragen im Einstellungsgespräch sind erlaubt. Es gibt drei Kategorien:
- Zulässige Fragen betreffen zum Beispiel den Lebenslauf, den Gesundheitszustand (soweit für die Tätigkeit relevant), eine Schwerbehinderung oder Vorstrafen mit Bezug zur Stelle.
- Eingeschränkt zulässige Fragen — etwa zu Lohnpfändungen, Vermögensverhältnissen oder einer Schwangerschaft — sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
- Unzulässige Fragen betreffen zum Beispiel die Mitgliedschaft in Parteien oder Gewerkschaften, die Religion, eine Schwangerschaft (in der Regel) oder allgemeine Krankheiten. Auf solche Fragen darf der Bewerber auch unwahr antworten, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen.
Nach dem Gespräch wertet der Arbeitgeber die gewonnenen Eindrücke aus und vergleicht sie mit den Bewerbungsunterlagen. Dabei prüft er unter anderem das Erscheinungsbild, erkennbare Stärken und Schwächen sowie die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Stelle.