In Kürze
Entgelttransparenz beschreibt die rechtlich geregelte Offenlegung von Entgeltstrukturen im Arbeitsverhältnis. Sie dient der Nachvollziehbarkeit von Vergütungsentscheidungen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Definition
Entgelttransparenz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die gesetzlich geregelte Offenlegung von Kriterien, Verfahren und Vergleichswerten der Entgeltfindung bezeichnet.
Entgelttransparenz liegt vor, wenn Beschäftigte Informationen zur Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten erhalten können.
Voraussetzung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis in einem Betrieb mit den gesetzlich festgelegten Mindestbeschäftigtenzahlen.
Weiter erforderlich ist, dass eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit als Vergleichsmaßstab objektiv bestimmt ist.
Der Auskunftsanspruch erfasst das durchschnittliche Bruttoentgelt sowie ausgewählte Entgeltbestandteile einer Vergleichsgruppe.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz, EntgTranspG)
- § 3 EntgTranspG
- § 10 EntgTranspG
Entgelttransparenz begründet keinen automatischen Anspruch auf Anpassung des individuellen Arbeitsentgelts.
Abzugrenzen ist sie vom allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, da sie spezielle Informationsrechte normiert.
In der arbeitsrechtlichen Praxis unterstützt Entgelttransparenz die Durchsetzung des Gebots gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.