Einarbeitungsplan

In Kürze

Der Einarbeitungsplan strukturiert den Einstieg neuer Beschäftigter in Organisation und Tätigkeit. Er dient der geordneten Vermittlung von Aufgaben, Wissen und Zuständigkeiten.

Definition

Der Einarbeitungsplan ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur strukturierten Einführung neu eingestellter Arbeitnehmer in betriebliche Abläufe. Er regelt Inhalt, zeitliche Abfolge und Zuständigkeiten der anfänglichen Wissens- und Aufgabenvermittlung.

Ein Einarbeitungsplan liegt vor, wenn Tätigkeiten, Ansprechpartner, Schulungen und Zeiträume verbindlich festgelegt und aufeinander abgestimmt sind. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen auf die konkrete Stelle und Organisation zugeschnitten sind.

Die Ausgestaltung erfolgt regelmäßig schriftlich, kann jedoch auch in anderer dokumentierter Form vorgenommen werden. Beteiligte sind typischerweise Arbeitgeber, Vorgesetzte sowie fachlich zuständige Beschäftigte des Betriebs insgesamt.

Spezielle gesetzliche Regelungen bestehen nicht. Der Einarbeitungsplan ergibt sich aus arbeitsvertraglichen Nebenpflichten.

Der Begriff begründet keinen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder eine bestimmte Dauer der Einarbeitung.

Abzugrenzen ist der Einarbeitungsplan von der Probezeit, da diese ein eigenständiger Vertragszeitraum ist.

In der Praxis dient das Instrument der Koordination betrieblicher Einarbeitungsmaßnahmen zwischen Arbeitgeber, Führungskräften und Kollegen.