In Kürze
Die Eingruppierung legt fest, in welche Vergütungsstufe ein Arbeitnehmer eingeordnet wird. Sie bestimmt damit maßgeblich die Höhe des Gehalts.
Definition
Bei der Eingruppierung wird die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in das Vergütungssystem des Unternehmens eingeordnet. Dies geschieht bei der Einstellung, nach einer Versetzung oder wenn sich der Aufgabenbereich ändert.
Die Grundlage bildet entweder ein geltender Tarifvertrag oder eine betriebliche Vergütungsordnung. Liegt kein Tarifvertrag vor, muss der Arbeitgeber zunächst eine Arbeitsanalyse und Arbeitsbewertung durchführen. Als Hilfsmittel dienen dabei Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile.
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine Eingruppierung, die seiner tatsächlichen Tätigkeit und Leistung entspricht.
Folgende gesetzliche Regelungen sind bei der Eingruppierung zu beachten:
- § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung. Ausgenommen sind leitende Angestellte.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Die Eingruppierung darf nicht diskriminierend sein, zum Beispiel aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Alter.