In Kürze
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist eine staatliche Förderung für Arbeitgeber, die Menschen mit Vermittlungshemmnissen oder Behinderung einstellen. Der Zuschuss wird als prozentualer Anteil am Arbeitsentgelt gewährt.
Definition
Der Eingliederungszuschuss soll Arbeitgebern helfen, die Mehrkosten auszugleichen, die entstehen, wenn sie Personen einstellen, die auf dem Arbeitsmarkt schwerer vermittelbar sind. Es gibt zwei Hauptvarianten:
- § 88 SGB III – EGZ bei Vermittlungshemmnissen: Für Arbeitnehmer, die aus verschiedenen Gründen schwer zu vermitteln sind.
- § 90 SGB III – EGZ für behinderte und schwerbehinderte Menschen: Für Arbeitnehmer mit anerkannter Behinderung oder Schwerbehinderung.
Beim EGZ für Vermittlungshemmnisse beträgt die Förderung bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für maximal 12 Monate. Arbeitnehmer ab 50 Jahren konnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 36 Monate gefördert werden.
Für behinderte und schwerbehinderte Menschen kann die Förderung bis zu 70 % des Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind Förderdauern von bis zu 60 Monaten, ab dem 55. Lebensjahr sogar bis zu 96 Monaten möglich.
Nach jeweils 12 Monaten Förderung wird der Zuschuss um 10 Prozentpunkte gesenkt, da die Einarbeitungsphase fortschreitet. Der Zuschuss darf dabei jedoch 30 % des Arbeitsentgelts nicht unterschreiten.