In Kürze
Eingruppierung ist die rechtliche Zuordnung einer Tätigkeit zu einer Vergütungsgruppe. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale einer im Betrieb geltenden Vergütungsordnung.
Definition
Eingruppierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Zuordnung einer arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit zu einer Vergütungsgruppe.
Eine Eingruppierung liegt vor, wenn die prägenden Merkmale der Tätigkeit einer Vergütungsordnung zugeordnet sind. Voraussetzung ist das Bestehen einer tariflichen oder betrieblichen Vergütungsgruppenordnung.
Die Zuordnung erfolgt unabhängig von individueller Vergütungsvereinbarung allein nach objektiven Tätigkeitsmerkmalen.
Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere:
- § 99 BetrVG
Eingruppierung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütungshöhe außerhalb der Vergütungsordnung.
Abzugrenzen ist die Eingruppierung von:
- abstrakter Arbeitsplatzbewertung
- personenbezogenen Einzelmaßnahmen
In mitbestimmungspflichtigen Betrieben unterliegt die Eingruppierung der Beteiligung des Betriebsrats.
In der Praxis steuert die Eingruppierung die Anwendung kollektiver Entgeltsysteme bei Einstellung, Versetzung oder Tätigkeitsänderung.