In Kürze
Eine Erschwerniszulage ist ein zusätzliches Entgelt, das Arbeitnehmer erhalten, wenn ihre Tätigkeit mit besonderen körperlichen Belastungen verbunden ist. Sie soll diese Mehrbelastung finanziell ausgleichen.
Definition
Als Arbeitserschwernisse gelten physikalisch messbare Belastungen, die bei der Ausführung einer Tätigkeit auftreten. Dazu zählen zum Beispiel Hitze, Kälte, Nässe, Schmutz, Säure, Öl, Fett oder erhöhte Unfallgefahr.
Um sicherzustellen, dass vergleichbare Erschwernisse auch gleich vergütet werden, legen Unternehmen oder Branchen häufig einen Katalog erschwerter Arbeiten fest. Dieser bestimmt, welche Tätigkeiten eine Zulage auslösen und wie hoch diese ist.
Wo wird die Erschwerniszulage geregelt? Die Zulage kann auf drei Wegen festgelegt werden:
- Einzelarbeitsvertrag – individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Betriebsvereinbarung – Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, insbesondere bei betriebsspezifischen Erschwernissen
- Tarifvertrag – branchenweite Regelung, die typischerweise einen Zuschlag je Arbeitsstunde vorsieht
Tarifverträge regeln dabei oft auch, welche Zuschläge gleichzeitig nebeneinander gewährt werden dürfen und welche sich gegenseitig ausschließen.
Mitbestimmung des Betriebsrats: Die Festlegung, an welchen Arbeitsplätzen Erschwerniszulagen zu zahlen sind, unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Legt ein Tarifvertrag zwar die Existenz einer Zulage fest, nicht aber deren genaue Höhe oder Voraussetzungen, steht dem Betriebsrat in der Regel ein echtes Mitbestimmungsrecht zu.