In Kürze
Die Einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Eilmaßnahme zur vorläufigen Sicherung arbeitsrechtlicher Positionen. Sie schützt vor irreversiblen Nachteilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache.
Definition
Die Einstweilige Verfügung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes in Eilsituationen. Sie bezeichnet eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Sicherung oder Regelung streitiger arbeitsrechtlicher Rechtsverhältnisse.
Eine Einstweilige Verfügung liegt vor, wenn ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund objektiv glaubhaft gemacht sind. Der Verfügungsanspruch betrifft einen nicht auf Geld gerichteten Anspruch, dessen Durchsetzung sonst vereitelt oder erschwert würde.
Der Verfügungsgrund erfordert besondere Eilbedürftigkeit, weil das Hauptverfahren keinen rechtzeitigen Schutz gewährleisten kann.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- §§ 935 ff. Zivilprozessordnung (ZPO)
- § 85 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Die Einstweilige Verfügung begründet keinen endgültigen Rechtsschutz und ersetzt keine Entscheidung in der Hauptsache.
Abzugrenzen ist die Einstweilige Verfügung von der Hauptsacheentscheidung, die eine abschließende Klärung des streitigen Anspruchs herbeiführt.
In der Praxis ermöglicht die Einstweilige Verfügung eine schnelle Sicherung betriebsverfassungsrechtlicher oder individualrechtlicher Positionen.