Entgeltfortzahlung

In Kürze

Entgeltfortzahlung sichert das Arbeitsentgelt bei krankheitsbedingtem oder feiertagsbedingtem Arbeitsausfall. Sie gewährleistet die wirtschaftliche Kontinuität des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Definition

Entgeltfortzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die gesetzlich angeordnete Weiterzahlung des Arbeitsentgelts trotz vorübergehender Arbeitsverhinderung.

Entgeltfortzahlung liegt vor, wenn die Arbeitsleistung aus rechtlich anerkannten Gründen zeitweise nicht erbracht wird. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit erfüllter Wartezeit von regelmäßig vier Wochen.

Weiter erforderlich ist eine unverschuldete krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder ein Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertags. Die Zahlungspflicht erstreckt sich auf das Entgelt, das ohne den Arbeitsausfall geschuldet gewesen wäre.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • § 2 EFZG
  • § 3 EFZG

Die Entgeltfortzahlung ist zeitlich auf maximal sechs Wochen je Verhinderungsfall begrenzt. Sie begründet keinen Anspruch bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit.

Abzugrenzen ist die Entgeltfortzahlung von:

  • Krankengeld, das nach Ablauf der gesetzlichen Fortzahlungsdauer einsetzt

In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt Entgeltfortzahlung einen zentralen Bestandteil der finanziellen Absicherung abhängig Beschäftigter dar.