In Kürze
Die Energiepreispauschale war eine einmalige staatliche Zahlung von 300 Euro im Jahr 2022, um Arbeitnehmer und Selbstständige bei gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Sie wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eingeführt.
Definition
Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige für den Veranlagungszeitraum 2022. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 112 ff. Einkommensteuergesetz (EStG).
Wer hat Anspruch? Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer in den Steuerklassen I bis V sowie geringfügig Beschäftigte mit pauschaler Besteuerung. Auch Selbstständige und andere Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten erhalten die Pauschale.
Wie erfolgt die Auszahlung? Bei Arbeitnehmern zahlte der Arbeitgeber die 300 Euro im September 2022 direkt mit der Gehaltsabrechnung aus. Der Arbeitgeber refinanzierte sich über das Lohnsteueraufkommen. Bei Selbstständigen wurde die Pauschale über die Einkommensteuerveranlagung verrechnet oder die Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 entsprechend gekürzt.
Ist die Pauschale steuerpflichtig? Ja — die Energiepreispauschale gilt als steuerpflichtiger Einnahme. Bei Arbeitnehmern zählt sie zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, bei Selbstständigen als sonstige Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung nach § 40a EStG sind aus Vereinfachungsgründen ausgenommen.
Sozialversicherung: Die Energiepreispauschale gilt ausdrücklich nicht als Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV. Daraus folgt: Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge oder Umlagen an. Auch bei der Prüfung der Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt sie unberücksichtigt, da es sich um eine einmalige und keine regelmäßige Zahlung handelt.
Weitere Personengruppen: Rentnerinnen und Rentner erhielten ebenfalls eine einmalige Pauschale von 300 Euro, ausgezahlt zum 1. Dezember 2022 über die Rentenversicherung. Studierende und Fachschüler bekamen eine Einmalzahlung von 200 Euro.