Entsendebeschäftigung - Republik Moldau

In Kürze

Wer von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend in die Republik Moldau entsandt wird, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen in der deutschen Sozialversicherung versichert. Dafür müssen klare Bedingungen erfüllt sein.

Definition

Eine Entsendebeschäftigung in die Republik Moldau liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seines bestehenden Arbeitsverhältnisses vorübergehend in der Republik Moldau tätig wird. Grundlage ist ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Republik Moldau.

Damit eine Entsendung anerkannt wird, muss die Tätigkeit des Arbeitnehmers dem Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers im Entsendestaat (Deutschland) entsprechen. Nach der Entsendung muss der Arbeitnehmer beim entsendenden Arbeitgeber wieder in diesem Bereich eingesetzt werden können.

Weitere Indizien für eine anerkannte Entsendung sind:

  • Direktionsrecht: Der deutsche Arbeitgeber behält das Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer.
  • Eingliederung: Der Arbeitnehmer bleibt organisatorisch in das entsendende Unternehmen eingebunden.
  • Entgeltanspruch: Der Lohnanspruch richtet sich weiterhin gegen den deutschen Arbeitgeber.
  • Wirtschaftliche Lohntragung: Bei einer Entsendung von mehr als zwei Monaten im Kalenderjahr trägt das entsendende Unternehmen das Entgelt wirtschaftlich selbst.

Zusätzlich muss der entsendende Arbeitgeber in Deutschland eine nennenswerte Geschäftstätigkeit ausüben. Das ist der Fall, wenn er dort üblicherweise mindestens 25 % des Umsatzes erzielt oder mindestens 25 % seiner Arbeitnehmer beschäftigt. Rein internes Verwaltungspersonal reicht dafür nicht aus.

Die Entsenderegelungen gelten auch für Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend in der Republik Moldau ausüben.

Für Mitglieder des fliegenden Personals einer Luftfahrtgesellschaft gilt eine Sonderregel: Es gelten die Rechtsvorschriften des Vertragsstaats, in dem die Gesellschaft ihren Geschäftssitz hat. Diese Regelung gilt entsprechend auch für selbstständige Piloten und Flugbegleiter.