Ecklohn

In Kürze

Der Ecklohn ist der tariflich festgelegte Lohn für einen Facharbeiter nach abgeschlossener Ausbildung. Er dient als Bezugsgröße für alle anderen Lohngruppen im Tarifvertrag.

Definition

Der Ecklohn ist ein Begriff aus der Tarifpolitik. Er bezeichnet die in einem Tarifvertrag festgelegte Vergütung für einen Facharbeiter, der seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Viele Tarifverträge bauen ihr gesamtes Vergütungsgefüge auf dem Ecklohn auf. Die anderen Lohngruppen werden durch prozentuale Zu- und Abschläge vom Ecklohn berechnet — sie stehen also in einem festen prozentualen Verhältnis zu ihm.

Das hat einen praktischen Vorteil: Sind die prozentualen Abstände zwischen den Lohngruppen einmal festgelegt, müssen bei Tarifverhandlungen nur noch der Ecklohn selbst neu verhandelt werden. Alle anderen Lohngruppen passen sich automatisch an.

Darüber hinaus nutzen viele Unternehmen den Ecklohn als Kalkulationsgrundlage, um Personalkosten bei Dienstleistungs-, Werk- oder Werklieferungsverträgen zu ermitteln.