In Kürze
EC-Karte bezeichnet eine kontogebundene Debitkarte für bargeldlose Zahlungen und Bargeldabhebungen. Sie ermöglicht autorisierte Transaktionen mit unmittelbarer Belastung des zugeordneten Kontos.
Definition
Die EC-Karte ist ein zahlungsverkehrsrechtliches Instrument zur kontobezogenen Ausführung bargeldloser Zahlungsvorgänge im Massenzahlungsverkehr. Sie bezeichnet eine Debitkarte, die unmittelbar auf ein bezeichnetes Zahlungskonto zugreift und Zahlungen autorisiert.
Die EC-Karte wird personengebunden ausgegeben und enthält Kartenmedien wie Magnetstreifen oder Chip. Sie besitzt eine begrenzte Gültigkeitsdauer.
Der Einsatz liegt vor, wenn eine PIN-gestützte Autorisierung und ausreichende Kontodeckung technisch festgestellt sind. Mit der EC-Karte sind Bargeldabhebungen an Geldautomaten sowie Zahlungen an Akzeptanzstellen im In- und Ausland möglich.
Die Karte kann zusätzliche Funktionen wie elektronische Geldbörsen unterstützen, sofern entsprechende Systeme angebunden sind.
Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) für kartengebundene Zahlungsdienste im deutschen Zahlungsverkehr.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausgabe oder Nutzung durch Verbraucher oder Händler besteht nicht.
Abzugrenzen ist die EC-Karte von:
- Kreditkarten, da keine eigenständige Kreditgewährung vorgesehen ist.
In der Praxis dient sie der standardisierten Abwicklung alltäglicher Zahlungen mit unmittelbarer Kontobelastung.