In Kürze
Der Ehevertrag ordnet vermögensbezogene Folgen einer Ehe verbindlich. Er schafft vertragliche Klarheit zwischen Ehegatten.
Definition
Ein Ehevertrag ist ein rechtlicher Begriff des Familienrechts mit dispositiver Ausgestaltung zwischen Ehegatten. Er regelt abweichend vom gesetzlichen Güterstand vermögensrechtliche und versorgungsrechtliche Folgen der Ehe verbindlich.
Der Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen sowie einvernehmlich geändert oder aufgehoben werden. Ein Ehevertrag liegt vor, wenn Inhalte zu Güterstand, Unterhalt oder Versorgungsausgleich verbindlich festgelegt sind.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 1408 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1410 BGB
Der Ehevertrag erfordert zwingend notarielle Beurkundung zur Wirksamkeit der güterrechtlichen Vereinbarungen insgesamt. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines solchen Vertrags besteht nicht für Ehegatten jederzeit.
Abzugrenzen ist der Ehevertrag von einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die erst nach Trennung geschlossen wird.
In der Praxis dient die Vereinbarung der planbaren Gestaltung wirtschaftlicher Risiken während und nach der Ehe.