Eingangsrechnung

In Kürze

Die Eingangsrechnung ist eine vom Leistungserbringer übermittelte Zahlungsanforderung. Sie dient der Abrechnung empfangener Lieferungen oder Leistungen.

Definition

Die Eingangsrechnung ist ein steuerrechtlicher Begriff für eine dem Leistungsempfänger zugehende Rechnung. Sie bezeichnet ein Abrechnungsdokument über eine empfangene Lieferung oder sonstige Leistung eines Unternehmers.

Eine Eingangsrechnung liegt vor, wenn der Rechnungsaussteller eine Forderung konkret beziffert und formell geltend macht. Voraussetzung ist, dass das Dokument die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben vollständig und zutreffend enthält.

Die Entstehung der Forderung ist von der Ausstellung der Rechnung rechtlich unabhängig. Umsatzsteuerlich berechtigt die Eingangsrechnung bei ordnungsgemäßem Steuerausweis zum Vorsteuerabzug.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • § 15 UStG für den Vorsteuerabzug

Eine Zahlungspflicht entsteht nicht erst durch die Eingangsrechnung, sondern aus dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis.

Abzugrenzen ist die Eingangsrechnung von der Ausgangsrechnung, die der Unternehmer selbst an seine Kunden stellt.

In der Praxis dient die Eingangsrechnung der buchhalterischen Erfassung, Prüfung und steuerlichen Zuordnung betrieblicher Aufwendungen.